Basel II
Basel II und seine Bedeutung für die Landwirtschaft
Die Buchstelle LBV GmbH komplettiert ihre Dienstleistung mit betriebswirtschaftlicher Beratung und deckt damit unter anderem alle Anforderungen von "Basel II" ab.
Was ist Basel II und Rating?
Die Basel II - Beschlüsse des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht verpflichten die Kreditinstitute, ab 2006 eine neue Form der Unternehmensbeurteilung, das Rating, als Grundlage zu nehmen, um die Bonität eines Unternehmens zu beurteilen. Unter Bonität ist die Fähigkeit eines Unternehmens zu verstehen, Darlehen fristgerecht und in voller Höhe zurückzahlen zu können. Grund für die Veränderung: in der Vergangenheit wurde die Vergabe von Kapital zu wenig in Relation zum Ausfallrisiko des Betriebes gestellt, sodass zu viele Unternehmen ihre Darlehen nicht zurückzahlen konnten. Die Banken selbst haben zwar kurzfristig an dem verliehenen Kapital verdient, auf die Dauer sind die Ausfälle jedoch nicht zu verkraften. Abgewälzt wurden die Verlustgeschäfte indirekt auf die Unternehmen, die zahlungsfähig bleiben und gut wirtschaften. Denn sie waren es, die aufgrund der verursachten Verlustgeschäfte steigende Kapitalkosten bezahlen mussten und konnten. Zukünftig wird die Eigenkapitalunterlegung der Kredite durch die Bank in Abhängigkeit vom Ratingergebnis stehen, sodass gut eingestufte Unternehmen weniger Kreditkosten bezahlen müssen als schlecht "geratete".
Obwohl die Baseler Beschlüsse erst ab 2006 umgesetzt werden müssen, wird das Ratingsystem vielfach schon heute angewandt. Denn die Banken benötigen eine mindestens dreijährige Datenhistorie, um eine Anerkennung für ihr Ratingverfahren zu bekommen.
Folgende quantitativen "hard facts" und qualitativen "soft facts" werden zukünftig im Rahmen des Ratings im Wesentlichen abgeprüft:
| QUANTITATIVE "HARD FACTS" | QUALITATIVE "SOFT FACTS" |
|
|
Gilt das Rating auch für die Landwirtschaft und wie ist es zu beeinflussen?
Die Vorschriften des Ausschusses der Baseler Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) werden angeblich differenziert angewandt werden: Kleinere Unternehmen, wie beispielsweise die der Landwirtschaft, werden bei Darlehen bis zu einer Kredithöhe von 1 Million € voraussichtlich eine Eigenkapitalhinterlegung durch die Bank zwischen 0,4 und 6,2 % statt bisher pauschal 8 % verursachen. Langfristkredite bleiben zuschlagsfrei. Damit wären für Kleinunternehmen, die wie Privatkunden behandelt werden, günstigere Konditionen möglich. Wenn diese Bedingungen an die Endkunden weitergegeben werden, ist zu erwarten, dass sich die Darlehen nicht generell verteuern.
Zu erwarten ist jedoch, dass bei großvolumigen und langfristigen Krediten die Banken trotzdem aufgrund der Rating-Ergebnisse Kredite vergeben. Das Einführen und Implementieren der Rating-Systeme wird bei den Banken große Kosten hervorrufen. Demzufolge ist anzunehmen, dass es auch bei möglichst vielen Angelegenheiten angewandt wird, also auch in der Landwirtschaft. Dies gilt umso mehr, da in ländlichen Regionen die Landwirtschaft einer der Hauptkunden und damit auch gleichzeitig Hauptrisikofaktor der Kleinbanken ist.
Wer also in Zukunft von den unter Umständen sogar günstigeren Konditionen profitieren will, sollte sein Umgang mit den Banken hin zu einer offensiven Informationspolitik ausrichten.
Folgende Checkliste gibt Aufschluss über die zukünftige Verfahrensweise bei Kreditvergabe:
| CHECKLISTE FÜR DIE KREDITVERGABE |
|
Sämtlichen betriebliche Informationen zur Verfügung stellen: Es sollten alle Zahlen offen auf den Tisch gelegt werden. Von Bedeutung ist eine möglichst hohe Datenaktualität und die schnellst mögliche Vorlage von Unterlagen. Datenmaterial ist in diesem Zusammenhang u.a.:
Erstellung und Präsentation eines Zukunftskonzeptes Die Kreditvergabe für Investitionen hängt künftig stark davon ab, ob eine klare und realistische Linie in der Betriebsentwicklung und -planung zu erkennen ist:
Vorbereitung des Bankengesprächs Neben der Offenheit im Dialog mit den Banken ist eine Vorbereitung des Unternehmers auf das "Kreditgespräch" von Vorteil. Folgende Punkte sollten Sie vor dem Gespräch abhaken und beachten:
|
Gerade landwirtschaftliche Betriebe, die oft langfristige und großvolumige Darlehen benötigen, müssen sich als erfolgreiche und gut geführte Unternehmen präsentieren. Das setzt gut aufbereitete, aktuelle Daten voraus, die über die betrieblichen Voraussetzungen informieren. Auch sollten betriebswirtschaftliche Unternehmens- und Betriebszweiganalysen sowie realistische Zukunftsprognosen bereitgestellt werden. Insgesamt wird eine stärker betriebswirtschaftliche Orientierung der landwirtschaftlichen Betriebe gefordert sein, bei der sowohl auf landwirtschaftlich ausgerichtete, detaillierte Jahresabschlüsse als auch auf die Dienstleistung der betriebswirtschaftlichen Beratung zurückgegriffen werden sollte.
Die Buchstelle LBV Baden-Württemberg GmbH bietet ihren Mandanten alle Dienstleistungen an, um die wesentlichen Erfordernisse des Ratings abzudecken. Auf diese Weise können unter Umständen ganze Prozentpunkte an Zins gespart bzw. die Entscheidung zur Vergabe eines Kredites überhaupt erreicht werden.
H. Rumetsch,
Betriebswirtschaftlicher Berater
AgriConcept Beratungsgesellschaft GmbH
Tel.: 0711/2140 - 320