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Aufschub bei der Grundsteuer kommt

Buchstelle-LBV am 17.10.2022
 Aufschub bei der Grundsteuer kommt
© Shutterstock

Ihre Grundsteuererklärung müssen Eigentümer von Grundstücken (Grundsteuer B) bis Ende Oktober einreichen. Nachdem es aber auf der Steuer-Plattform Elster zu technischen Schwierigkeiten kam, haben die Finanzämter beschlossen, Erinnerungen für eine versäumte Abgabe erst in den ersten drei Monaten des nächsten Jahres zu verschicken. Die Informationsschreiben zur Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sollen nicht mehr wie vorgesehen Mitte Oktober, sondern erst im Januar 2023 versandt werden.

Die Erstellung der Steuererklärungen für die Grundsteuer hält alle Betroffenen in Atem: Privatpersonen und auch Steuerberater. Viele Privatpersonen versuchen sich an der Erstellung ihrer eigenen Grundsteuer B-Erklärung mit den zur Verfügung stehenden Systemen wie Elster. Neben oftmals schwierig verständlichen Eingabemasken stellt der Zusammenbruch der Systeme wegen Überlastung alle auf eine harte Geduldsprobe. Bei den Steuerberatern sieht es gleich aus: Überlastung durch die Zusatzarbeit und viel Zeitaufwand für zu klärende Fachfragen hemmen die zügige Abarbeitung der Grundsteuererklärungen.

Flurstücksdaten digital.

Mitten in diese Zeit – kurz vor Ablauf der offiziellen Abgabefrist der Grundsteuerklärungen am 31. Oktober – platzt eine Information der Oberfinanzdirektion Karlsruhe, in der mitgeteilt wurde, dass die geplanten Informationsschreiben zur Grundsteuer A (für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) nicht im Oktober versandt werden sollen. Hintergrund ist, dass auch aufgrund mehrfacher intensiver Bemühungen des Landesbauernverbandes (LBV) an den zuständigen Ministerien geprüft und ermöglicht werden soll, dass die erforderlichen Flurstücksdaten nun digital zur Verfügung gestellt werden. Die entsprechenden Daten über jedes Flurstück sind fast komplett bereits im Geoportal in Baden-Württemberg vorhanden. Was fehlt, ist eine digitale Schnittstelle, um diese Daten per Mausklick in die (elektronisch zu erstellende) Grundsteuererklärung für Land- und Forstwirtschaft zu übertragen.

Dies wird nun geprüft und soll für jedermann ermöglicht werden, sowohl für Privatpersonen als auch für die Steuerberater. Dies würde eine enorme Unterstützung bei der Dateneingabe darstellen und helfen, mechanische Übertragungsfehler zu vermeiden. Das dürfte auch ein Hauptgrund sein, warum die Finanzverwaltung ein hohes Interesse an dieser Zurverfügungsstellung der Schnittstellen hat. Sie muss am Schluss jede Grundsteuererklärung prüfen und im Zweifel alle Eingabefehler korrigieren, was einen erheblichen Zeit- und Personalaufwand bedeuten würde.

Infoschreiben kommen im Januar.

Mit Hochdruck wird nun an der Programmierung dieser Schnittstelle im Finanzministerium gearbeitet. Aus diesem Grund werden die Informationsschreiben zur Grundsteuer A, die im Anhang auch ein Verzeichnis aller dem Finanzamt bekannten Flurstücke enthalten sollen, erst im Januar 2023 versandt werden. Da dies bereits nach der Frist zur Abgabe der Erklärungen zum 31. Oktober liegt, wird bereits vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Erinnerungen an die Abgabe dieser Grundsteuer A-Erklärungen dann im zweiten Quartal 2023 erfolgen sollen. Werden die Erklärungen dann bis zu dem in diesen Schreiben genannten Terminen vorgenommen, werden keine nachteiligen Konsequenzen aus der verspäteten Abgabe durch die Finanzämter gezogen.

Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe wird mit drei Pilotfinanzämtern diese neue Schnittstellenprogrammierung testen und Informationsschreiben an die Steuerpflichtigen Ende des Jahres versenden. Es bleibt abzuwarten, ob alles wie geplant funktionieren wird. Es stimmt jedoch zuversichtlich, dass angesichts der Masse an Daten und der zu erstellenden Erklärungen nun digitale Unterstützung kommen soll, um allen Beteiligten bei diesem Mammutprojekt „neue Grundsteuer BW“ die Eingaben zu erleichtern.

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