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Pauschalierung

Buchstelle-LBV am 04.08.2022
 Pauschalierung
© shutterstock

Umsatzsteuer: Pauschalierung wird unattraktiver

Trotz der Vertragsverletzungsverfahren der EU konnte die Umsatzsteuerpauschalierung von den landwirtschaftlichen Verbänden noch einmal gerettet werden. Aber die besten Zeiten sind vorbei: Die Zukunft der Pauschalierung ist ungewiss und die Vorteile werden immer geringer.

Ab 2023 nur noch 9 %

Der Pauschalsteuersatz wird ab dem 01.01.2023 voraussichtlich von 9,5 % auf 9,0 % sinken. Er kann in den Folgejahren noch geringer werden.

Seit vergangenem Jahr steht im Gesetz, dass der Pauschalsteuersatz jedes Jahr von der Bundesregierung überprüft werden muss. Er darf lediglich so hoch sein, dass die Umsatzsteuerbelastung der pauschalierenden Landwirte ausgeglichen wird. Das wird nicht je Betrieb, sondern für die gesamte deutsche Landwirtschaft berechnet – für das Jahr 2023 anhand der Daten aus 2018, 2019 und 2020.

Dabei gibt das Europarecht nur eine Obergrenze vor, keine Untergrenze. Ist der Pauschalsteuersatz also zu hoch, muss er zwingend gesenkt werden. Würde er dagegen in zukünftigen Jahren zu niedrig sein, um die Vorsteuerbelastung der Landwirtschaft auszugleichen, darf sich die deutsche Regierung entscheiden, ob sie ihn anhebt oder nicht. Es spricht daher einiges dafür, dass Absenkungen dauerhaft bestehen bleiben.

600.000 €-Grenze bleibt starr

Die Pauschalierung darf nur von Landwirten angewendet werden, deren Umsatz im jeweiligen Vorjahr nicht mehr als 600.000 € betragen hat. Die galoppierende Inflation wird in diesem Jahr dazu führen, dass viele Betriebe die Umsatzgrenze überschreiten, ohne die Produktion ausgeweitet zu haben. Eine Anhebung der Umsatzgrenze steht jedoch bis auf weiteres nicht zur Diskussion.

Wenn Sie die Pauschalierung noch anwenden, werden wir wie im vergangenen Jahr mit Ihnen gemeinsam prüfen,

ob Ihr Umsatz die Grenze von 600.000 € im Jahr 2022 überschreiten wird und Sie folglich im Jahr 2023 in die Umsatzsteuerregelbesteuerung wechseln müssen,

ob eine freiwillige Option zur Regelbesteuerung sinnvoll ist (ab dem 01.01.2023 oder vielleicht schon rückwirkend ab dem 01.01.2022),

ob steuerliche Gestaltungen wie z. B. Betriebsteilungen angepasst werden sollten

Hat die Pauschalierung noch Zukunft?

Niemand kann sagen, wie lange die Pauschalierung noch fortbesteht oder ob es weitere Einschränkungen geben wird. Schließlich sind auch die Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland noch nicht abgeschlossen. Am wahrscheinlichsten ist, dass die Pauschalierung immer unattraktiver wird und so an Bedeutung verliert. Daher müssen Gestaltungen zum Erhalt der Pauschalierung kurzfristiger gerechnet werden. Zudem muss klar sein, wie man sie wieder beenden kann.

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