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Einreise von Erntehelfern – weitere Details

Wie bereits im gestrigen Newsticker mitgeteilt, ist eine Einreise von Saisonarbeitskräften nur mit dem Flugzeug und nur nach vorheriger Registrierung im Portal des Deutschen Bauernverbandes unter https://saisonarbeit2020.Bauernverband.de möglich. Das Portal ist seit gestern Abend freigeschaltet.Weitere Details wurden heute im Laufe des Tages bekannt.

So ist die Anreise mit dem Flugzeug verpflichtend für Saisonarbeitskräfte, die aus Drittstaaten, Großbritannien sowie EU-Staaten, die den Schengen Besitzstand nicht voll anwenden (u.a. Bulgarien und Rumänien) sowie aus Staaten, zu denen Binnengrenzkontrollen vorübergehend wiedereingeführt wurden (z.B. Frankreich, Österreich und die Schweiz), einreisen. Bei Drittstaatsangehörigen ist zu beachten, dass diese in der Regel ein Arbeitsvisum für eine Beschäftigung in Deutschland benötigen. Ein solches wird für Hilfstätigkeiten in der Regel nicht erteilt. Eine Ausnahme hiervon besteht für Studenten, die eine Ferienbeschäftigung für bis zu drei Monate in Deutschland ausüben (§ 14 Abs. 2 Beschäftigungsverordnung). 

Keine Binnengrenzkontrollen wurden bislang für Grenzübertritte u.a. aus Polen und Tschechien eingeführt, so dass Saisonkräfte aus diesen Staaten bislang weiterhin auch mit dem PKW einreisen können. Allerdings plant das Bundesinnenministerium auch für diese Staaten Einreisebeschränkungen. Sobald wir hierzu Näheres wissen, werden wir Sie informieren. 

Die Anreise mit Charterflügen ist einzelbetrieblich zu organisieren, eine Anreise mit Linienflügen ist ausdrücklich nicht gestattet. Für kleinere Betriebe bieten viele Charterunternehmen mittlerweile bereits Einzelbuchungen an. Nach der Buchung müssen Sie dann die Einreisedaten Ihrer Saisonkräfte in das Portal eingeben. 

Die Eingabe der Daten im Portal muss zeitnah nach der Buchung erfolgen. Dies ist vor dem Hintergrund der monatlichen Kontingente von je 40.000 Saisonkräften erforderlich. 

Bei Einreise muss ein "vom Arbeitgeber veranlasster Gesundheitscheck" erfolgen. Eine bundesweite Abstimmung hierzu war bislang leider nicht möglich. Deshalb müssen die Erfordernisse bis auf weiteres mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmt werden. Viele Flugunternehmen bieten diesen Gesundheitscheck als Serviceleistung an. Darauf sollten Sie bei Buchung achten.

Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer Informationen zum Infektionsschutz und zur Afrikanischen Schweinepest zu kommen lassen. Mit dem BMEL abgestimmt ist, dass hierfür zunächst die Betriebsanweisungen der SVLFG in verschiedenen Sprachen (https://www.svlfg.de/betriebsanweisungen-corona) und der Flyer des BMEL (https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Broschueren/Flyer-Poster/ASP-Handzettel_Ostroute_Druck.html )ausreichen. 

Eine Übersicht über die FAQs, Hinweise und Anforderungen zum Meldeverfahren und den Portalzugang zur Registrierung der einreisenden Saisonkräfte finden Sie unter folgendem Link auf der Homepage des Deutschen Bauernverbandes:

Deutscher Bauernverband e.V. - Webseite für Anmeldung von Saisonarbeitern aus Osteuropa

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.
Ihre Buchstelle LBV GmbH

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