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Einreise von Saisonkräften ab sofort wieder möglich

Laut einer aktuellen Pressemitteilung des Bundeslandwirtschaftsministeriums und des Bundesinnenministeriums ist Dank der Bemühungen des Deutschen Bauernverbandes, der Landesbauernverbände und anderen Interessenvertretungen die Einreise von Saisonarbeitskräften ab sofort unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich.Nach den Verlautbarungen der Ministerien dürfen im April und im Mai jeweils 40.000 Arbeitskräfte einreisen.

Zum Schutz der Mitarbeiter und der Bevölkerung sind strenge Vorgaben zum Infektionsschutz einzuhalten.

Die Anreise darf ausschließlich per Flugzeug an festgelegte Flughäfen erfolgen, die Abholung der Mitarbeiter am Flughafen muss gesammelt durch den Arbeitgeber erfolgen. Es erfolgt bei der Einreise ein standardisierter Gesundheitscheck, dessen Ergebnisse an das für den Arbeitgeber örtlich zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. 

Auf den Betrieben ist für Neuankömmlinge für 14 Tage eine strikte Trennung von anderen Beschäftigten sicherzustellen. Es muss eine Unterkunftsteilung und Arbeitsgruppeneinteilung in der Art erfolgen, dass neu angekommene Mitarbeiter getrennt von den anderen Beschäftigten leben und arbeiten. 

Generell sind die Arbeitsgruppen mit fünf bis zehn Personen möglichst klein zu halten, maximal sind 20 Personen in einer Gruppe zulässig.

Ein Mindestabstand von zwei Metern muss beim Arbeiten eingehalten werden, ist dies nicht möglich, so ist geeignete Schutzausrüstung (Mund-Nasen-Schutz/Schutzhandschuhe) seitens des Arbeitgebers zu stellen. 

Die Hygienevorschriften müssen in der jeweiligen Landessprache der Beschäftigten den Mitarbeitern zugänglich sein.

Weitere Details und Informationen zur Abwicklung sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt. Wir halten Sie an dieser Stelle weiter auf dem Laufenden.

Gesammelte Informationen und wichtige Links

Das Bundesinformationszentrum Landwirtschaft hat auf seiner Internetseite nochmals die wichtigsten Informationen zur Corona- Pandemie zusammengestellt. Unter anderem finden Sie dort auch nochmals den Link zur Beantragung der Soforthilfe, die nun auch für landwirtschaftliche Unternehmen gezahlt wird, sowie einen ausführlichen FAQ- Katalog.

Die Website finden Sie hier: Corona - Praxis-Agrar - BLE

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.
Ihre Buchstelle LBV GmbH

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