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Telefonische Erreichbarkeit unserer Lohnabteilung

Aufgrund einer nie gekannten Fülle von Anrufen und Anfragen, mit denen sich unsere Mitarbeiter*innen in unserer Lohnabteilung zur Zeit konfrontiert sehen, sind wir gezwungen, telefonische Sprechzeiten einzurichten. Nur so können wir sicherstellen, dass wir Ihnen in diesen herausfordernden Zeiten mit guten und passenden Lösungen zur Seite stehen können.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Kollegen*innen in der Lohnabteilung ab sofort montags bis samstags von 8.30 Uhr bis 12 Uhr telefonisch erreichbar sind. 

Gerne dürfen Sie Ihrem/Ihrer zuständigen Mitarbeiter*in eine Email schreiben, bitte haben Sie allerdings etwas Geduld, falls wir nicht sofort antworten. Zeitkritische Anfragen werden priorisiert bearbeitet.

Bei Fragen zur Verfügbarkeit und der Einreise von ausländischen Saisonkräften möchten wir Sie auf die Homepage des Deutschen Bauernverbandes verweisen. Dort finden Sie tagesaktuelle Informationen, alle notwendigen Links, Formulare, Anträge sowie einen ausführlichen FQA- Katalog.

Falls Sie Fragen zur Corona- Soforthilfe oder Liquiditätshilfedarlehen haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren zuständigen Steuerberater.

Asylsuchende als Saisonkräfte in der Landwirtschaft

Vor dem Hintergrund der knappen Saisonkräfte möchten wir Sie darauf hinweisen, dass das Verfahren zur Beschäftigung von Asylsuchenden vorübergehend vereinfacht wurde. 

Bisher benötigten Personen, deren Asylantrag noch nicht entschieden ist oder abgelehnt wurde (Geduldete), eine Arbeitsgenehmigung von der Ausländerbehörde, wenn sie in Deutschland eine Arbeit aufnehmen wollen. Die Ausländerbehörde wiederum musste in einem verwaltungsinternen Verfahren in den meisten dieser Fälle bei der Bundesagentur für Arbeit eine arbeitsmarktliche Zustimmung einholen. 

Das führte dazu, dass das Verfahren oft recht langwierig war. 

Für Beschäftigungen vom 1. April 2020  bis 31.12.2020 ist dieses Verfahren nun aber speziell für Beschäftigungen in der Land- und Forstwirtschaft beschleunigt worden. Die Bundesagentur für Arbeit  hat global für die Beschäftigung als Erntehelferinnen und Erntehelfer ihre Zustimmung erteilt. Dies bedeutet, die Ausländerbehörde muss hier keine Zustimmung im Einzelfall einholen.  

Voraussetzungen: 

  • Es handelt sich um eine Beschäftigung als Helfer/-in in der Landwirtschaft (z.B. Erntehelfer/-in) 
  • Die Beschäftigung erfolgt im Zeitraum 01.April 2020 bis längstens 31. Oktober 2020 
  • Der Arbeitsvertrag verpflichtet den Arbeitgeber, mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zu bezahlen.

Eine Erlaubnis durch die Ausländerbehörde ist allerdings weiterhin erforderlich

Wichtige Hinweise zum Registrierungsportal für ausländische Saisonkräfte

Bitte beachten Sie für die Registrierung Ihrer einreisenden Saisonkräfte unbedingt folgende Hinweise:

  • Es ist zwingend erforderlich, dass Sie die einreisenden Saisonkräfte vorab über das Portal des DBV anmelden. Personen, die nicht in diesem Portal angemeldet wurden, wird die Einreise verweigert und sie müssen wieder zurückfliegen. 
  • Die Daten müssen bis 12.00 am Vortag der Einreise eingegeben werden.
    Ab 12.00 Uhr ist eine Dateneingabe und auch eine Korrektor der Daten technisch nicht mehr möglich. Denn zu diesem Zeitpunkt werden die Daten an die Bundespolizei übermittelt. 
  • Die Daten können der Bundespolizei auch nicht nachgemeldet werden, denn sie müssen zur Kontrolle des Kontingents zwingend im Portal erfasst werden.

-> Das bedeutet: Personen, die bis 12.00 Uhr nicht im Portal eingegeben sind, können - auch wenn der Flug gebucht und bestätigt ist, nicht einreisen! 

  • Sollten sich einzelne Daten (z.B. Datum, Flugzeit oder Flugnummer) nach der Dateneingabe im Portal ändern, müssen Sie diese bis 12.00 Uhr am Vortag der Einreise im Portal geändert haben. 
  • Bei falschen oder fehlenden Angaben, ist nicht sicher, ob eine Einreise durch die Bundespolizei gestattet wird. 

Die Fluganbieter wurden seitens des DBV hierüber informiert und gebeten, den buchenden Personen die erforderlichen Daten so rechtzeitig zu übermitteln, dass diese noch ausreichend Zeit haben, die Daten einzugeben. 

Sollten Sie am Morgen des Vortages noch keine Flugbestätigung erhalten und deshalb noch keine konkreten Flugdaten im Portal eingegeben haben, empfehlen wir schnellstmöglich mit dem Fluganbieter in Kontakt zu treten und notfalls einen späteren Flug zu buchen. 

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.
Ihre Buchstelle LBV Gmb

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