Aufgrund einer nie gekannten Fülle von Anrufen und Anfragen, mit denen sich unsere Mitarbeiter*innen in unserer Lohnabteilung zur Zeit konfrontiert sehen, sind wir gezwungen, telefonische Sprechzeiten einzurichten. Nur so können wir sicherstellen, dass wir Ihnen in diesen herausfordernden Zeiten mit guten und passenden Lösungen zur Seite stehen können.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Kollegen*innen in der Lohnabteilung ab sofort montags bis samstags von 8.30 Uhr bis 12 Uhr telefonisch erreichbar sind.
Gerne dürfen Sie Ihrem/Ihrer zuständigen Mitarbeiter*in eine Email schreiben, bitte haben Sie allerdings etwas Geduld, falls wir nicht sofort antworten. Zeitkritische Anfragen werden priorisiert bearbeitet.
Bei Fragen zur Verfügbarkeit und der Einreise von ausländischen Saisonkräften möchten wir Sie auf die Homepage des Deutschen Bauernverbandes verweisen. Dort finden Sie tagesaktuelle Informationen, alle notwendigen Links, Formulare, Anträge sowie einen ausführlichen FQA- Katalog.
Falls Sie Fragen zur Corona- Soforthilfe oder Liquiditätshilfedarlehen haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren zuständigen Steuerberater.
Vor dem Hintergrund der knappen Saisonkräfte möchten wir Sie darauf hinweisen, dass das Verfahren zur Beschäftigung von Asylsuchenden vorübergehend vereinfacht wurde.
Bisher benötigten Personen, deren Asylantrag noch nicht entschieden ist oder abgelehnt wurde (Geduldete), eine Arbeitsgenehmigung von der Ausländerbehörde, wenn sie in Deutschland eine Arbeit aufnehmen wollen. Die Ausländerbehörde wiederum musste in einem verwaltungsinternen Verfahren in den meisten dieser Fälle bei der Bundesagentur für Arbeit eine arbeitsmarktliche Zustimmung einholen.
Das führte dazu, dass das Verfahren oft recht langwierig war.
Für Beschäftigungen vom 1. April 2020 bis 31.12.2020 ist dieses Verfahren nun aber speziell für Beschäftigungen in der Land- und Forstwirtschaft beschleunigt worden. Die Bundesagentur für Arbeit hat global für die Beschäftigung als Erntehelferinnen und Erntehelfer ihre Zustimmung erteilt. Dies bedeutet, die Ausländerbehörde muss hier keine Zustimmung im Einzelfall einholen.
Voraussetzungen:
Eine Erlaubnis durch die Ausländerbehörde ist allerdings weiterhin erforderlich
Bitte beachten Sie für die Registrierung Ihrer einreisenden Saisonkräfte unbedingt folgende Hinweise:
-> Das bedeutet: Personen, die bis 12.00 Uhr nicht im Portal eingegeben sind, können - auch wenn der Flug gebucht und bestätigt ist, nicht einreisen!
Die Fluganbieter wurden seitens des DBV hierüber informiert und gebeten, den buchenden Personen die erforderlichen Daten so rechtzeitig zu übermitteln, dass diese noch ausreichend Zeit haben, die Daten einzugeben.
Sollten Sie am Morgen des Vortages noch keine Flugbestätigung erhalten und deshalb noch keine konkreten Flugdaten im Portal eingegeben haben, empfehlen wir schnellstmöglich mit dem Fluganbieter in Kontakt zu treten und notfalls einen späteren Flug zu buchen.
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.
Ihre Buchstelle LBV Gmb