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Sozialschutzpaket II der Bundesregierung beschlossen

Am vergangenen Mittwoch, 27. April, hat das Bundeskabinett das Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket II) verabschiedet.Das Gesetz beinhaltet neben Regelungen zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Gerichtsbarkeiten sowie der Durchführung und Beschlussfassungen von Sitzungen von Kommissionen und Ausschüssen während der Corona-Pandemie weitere Verbesserungen in der Arbeitslosenversicherung:

  • Das Kurzarbeitergeld für Monate, in denen der Entgeltausfall mindestens 50 % beträgt, wird bis zum 31. Dezember 2020 gestaffelt ab dem vierten und ab dem siebten Monat des Bezugs auf 70 % / 77 % bzw. 80 % / 87 % erhöht. 
  • Für Beschäftigte in Kurzarbeit werden die bestehenden Hinzuverdienstmöglichkeiten erweitert: Auf das Erfordernis der Systemrelevanz wird ab 1. Mai 2020 verzichtet. Die Regelung wird zudem bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. 
  • Für Personen, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld sich in der Zeit vom 1. Mai 2020 bis zum 31. Dezember 2020 erschöpfen würde, wird die Anspruchsdauer einmalig um drei Monate verlängert. 

Wichtige Hinweise zum Registrierungsportal für ausländische
Saisonkräfte – Ausreise nach Rumänien

Seit dem 26. April 2020 können im Meldeportal des DBV unter dem Link https://saisonarbeit2020.bauernverband.de auch die Ausreisemeldungen für die Bundespolizei eingegeben werden. 

Dies ist vor dem Hintergrund wichtig, dass das BMI/BMEL-Konzeptpapier Saisonkräfte nicht nur für die Einreise, sondern auch für die Ausreise mit dem Flugzeug entsprechende Kontrollen und die Anmeldung über das Portal des Bauernverbandes vorsieht.

Denken Sie daran, Ihre heimreisenden Saisonkräfte rechtzeitig im Portal zu registrieren.

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.
Ihre Buchstelle LBV GmbH

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